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Für alle, die ihr Erbe sichern und ihr Lebenswerk erhalten wollen

Erbe sichern. Vermögen schützen. Gutes bewirken.

Die clevere Strategie, wie Sie Ihr Lebenswerk mit einer Stiftung dauerhaft erhalten und frühzeitig Steuern sparen (bereits schon vor dem Erbfall).

Macht eine Stiftung für mich Sinn?
→ Jetzt Test machen!

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Gutes bewirken.

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WIE HOCH SIND DIE FREIBETRÄGE?

Erbschaftssteuer: Bis zu 50 % Verlust – trotz Freibetrag

WIE HOCH SIND DIE FREIBETRÄGE?

Erbschaftssteuer: Bis zu 50 % Verlust – trotz Freibetrag

erbschaftsfreibetrag-tabelle-min.png

Was viele nicht bedenken: Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, lässt sich die steuerliche Gestaltung kaum noch beeinflussen. Wenn die Freibeträge nicht ausreichen, bleibt oft nur der Verkauf von Vermögenswerten, die man sich mühsam erarbeitet hat. Und je nach Marktlage ist dann ein Großteil des Erbes weg. Deshalb ist eine rechtzeitige Planung entscheidend.

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Was viele nicht bedenken:
Ist der Erbfall erst einmal eingetreten, lässt sich die steuerliche Gestaltung kaum noch beeinflussen.

Wenn die Freibeträge nicht ausreichen, bleibt oft nur der Verkauf von Vermögenswerten, die man sich mühsam erarbeitet hat.

Und je nach Marktlage ist dann ein Großteil des Erbes weg.

Deshalb ist eine rechtzeitige Planung entscheidend.

Macht eine STIFTUNG für mich Sinn? Mache jetzt den Test!
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WAS IST DIE GEFAHR?

Vererben ohne Plan – das teuerste Versäumnis im Leben:

Jedes Jahr werden 400 Mrd. € in Deutschland vererbt, dabei verlieren
Familien Millionen an den Fiskus, weil Vermögen ohne klare Struktur vererbt wird.

WAS IST DIE GEFAHR?

Vererben ohne Plan – das teuerste Versäumnis im Leben:

Jedes Jahr werden 400 Mrd. € in Deutschland vererbt, dabei verlieren Familien Millionen an den Fiskus, weil Vermögen ohne klare Struktur vererbt wird.

Streit unter Erben, Gefahr vor Zerschlagung

  • Mehrere Erben wollen „ihren Anteil“ – Immobilien oder Unternehmen werden verkauft, zerschlagen, fremdgeführt oder verloren.

Unklarheiten im Testament

  • Das Testament ist mehrdeutig oder widersprüchlich formuliert. Die Erben streiten sich vor Gericht – das Verfahren zieht sich jahrelang.

Hohe Steuerbelastung für die Nachkommen

  • Das geerbte Vermögen ist hoch, die Freibeträge sind schnell überschritten – ein Großteil wandert direkt ans Finanzamt.

Unterschiedliche Vorstellungen der Erben

  • Ein Erbe will das Haus bewohnen, der andere verkaufen, der dritte will Miete – Streit ist vorprogrammiert.

Erbe ist jung, unerfahren oder beeinflussbar

  • Junge Erben (z. B. Enkel) geben das Geld aus, haben schlechten Einfluss – das Vermögen ist bald weg.

Es gibt keinen Erben – oder keinen geeigneten

  • Der Staat erbt, weil keine Erben oder kein Testament existieren. Vermögen wird „aufgefressen“.

Streit unter Erben, Gefahr vor Zerschlagung

  • Mehrere Erben wollen „ihren Anteil“ – Immobilien oder Unternehmen werden verkauft, zerschlagen, fremdgeführt oder verloren.

Unklarheiten im Testament

  • Das Testament ist mehrdeutig oder widersprüchlich formuliert. Die Erben streiten sich vor Gericht – das Verfahren zieht sich jahrelang.

Hohe Steuerbelastung für die Nachkommen

  • Das geerbte Vermögen ist hoch, die Freibeträge sind schnell überschritten – ein Großteil wandert direkt ans Finanzamt.

Erbe ist überschuldet oder insolvent

  • Das geerbte Vermögen wird sofort von Gläubigern / Insolvenzverwalter kassiert. Das Lebenswerk wandert in die Schuldenmasse.

Das Lebenswerk soll bewahrt werden

  • Ein Lebenswerk (z. B. Unternehmen, Sammlung, Immobilien, Kunst, Ideale) wird verkauft oder vergessen – nichts bleibt zurück.

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Unterschiedliche Vorstellungen der Erben

  • Ein Erbe will das Haus bewohnen, der andere verkaufen, der dritte will Miete – Streit ist vorprogrammiert.

Das Lebenswerk soll bewahrt werden

  • Ein Lebenswerk (z. B. Unternehmen, Sammlung, Immobilien, Kunst, Ideale) wird verkauft oder vergessen – nichts bleibt zurück.

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SICHER VERERBEN. KLUG GESTALTEN. DAUERHAFT SCHÜTZEN.

Die Lösung: Erbe mit einer Stiftung sichern

SICHER VERERBEN. KLUG GESTALTEN. DAUERHAFT SCHÜTZEN.

Die Lösung: Erbe mit einer Stiftung sichern

Zahle keine Erbschaftsteuer ...

... weil das Vermögen der Stiftung gehört – nicht den Erben. Je nach Gestaltung lassen sich so hohe Steuerlasten (bis zu 50%) umgehen.

Vermeide Streit unter den Erben …

… weil die Stiftung das Vermögen verwaltet – neutral, dauerhaft und gemäß deinem Willen. Keine Diskussion, keine Teilungsversteigerung.

Zahle keine Erbschaftsteuer ...

... weil das Vermögen der Stiftung gehört – nicht den Erben. Je nach Gestaltung lassen sich so hohe Steuerlasten (bis zu 50%) umgehen.

Vermeide Streit unter den Erben …

… weil die Stiftung das Vermögen verwaltet – neutral, dauerhaft und gemäß deinem Willen. Keine Diskussion, keine Teilung.

Du bestimmst, wer profitieren darf – und wie viel …

… ob Kinder, Enkel, soziale Zwecke oder Kombinationen: Du legst fest, wer was bekommt. Und das dauerhaft, auch nach deinem Tod.

Schütze dein Lebenswerk vor Gläubigern und Insolvenz ...

… z. B. Immobilien, Unternehmensanteile oder Sammlungen bleiben erhalten, weil sie der Stiftung gehören – und nicht aufgeteilt oder verkauft werden müssen.

Handle schon zu Lebzeiten – und genieße die Kontrolle

… denn du kannst die Stiftung bereits jetzt gründen, als Vorstand aktiv bleiben und dein Erbe zu deinen Bedingungen regeln.

MACHT EINE STIFTUNG FÜR MICH SINN?

Stiftungspapst Sascha Drache hat 750+ Stiftungen

für seine Kunden gegründet

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Erfahre, wie du ...

  • dein Erbe steuerfrei weitergibst, statt bis zu 50 % an den Staat zu verlieren
  • dein Vermögen dauerhaft schützt, sodass es nicht zerschlagen, verprasst oder vererbt werden muss
  • deine Familie rechtlich & finanziell absicherst, mit klaren Regeln – ganz ohne Streit oder Forderungen

… und das schon zu Lebzeiten!

RATGEBER STIFTUNG IN DEN MEDIEN

Diese Medien haben über Sascha Drache und
Ratgeber-Stiftung berichtet

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… ob Kinder, Enkel, soziale Zwecke oder Kombinationen: Du legst fest, wer was bekommt. Und das dauerhaft, auch nach deinem Tod.

Schütze dein Lebenswerk vor Gläubigern und Insolvenz ...

… z. B. Immobilien, Unternehmensanteile oder Sammlungen bleiben erhalten, weil sie der Stiftung gehören – und nicht aufgeteilt oder verkauft werden müssen.

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… denn du kannst die Stiftung bereits jetzt gründen, als Vorstand aktiv bleiben und dein Erbe zu deinen Bedingungen regeln.

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  • dein Vermögen dauerhaft schützt, sodass es nicht zerschlagen werden muss
  • deine Familie rechtlich & finanziell absicherst, mit klaren Regeln – ganz ohne Streit

... und das schon zu Lebzeiten!

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Aber ...

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Macht eine Stiftung für mich Sinn?

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Ist eine Stiftung nicht nur etwas für Reiche mit riesigem Erbe?

Nein. Viele glauben, dass eine Stiftung erst ab Millionenbeträgen sinnvoll ist. Tatsächlich kann man bereits ab rund 150.000 € über eine Stiftung nachdenken – insbesondere wenn es um Schutz, Kontrolle und Steuervorteile beim Vererben geht. Schon bei mittlerem Vermögen kann sich das lohnen.

Ist das nicht total kompliziert – vor allem beim Vererben?

Nur, wenn du es alleine machst. Mit der richtigen Begleitung ist der Stiftungsprozess klar strukturiert. Gerade bei der Nachlassregelung sorgt eine Stiftung sogar für weniger Komplexität, weil Streit, Pflichtteile oder Steuern elegant umgangen werden können.

Aber fällt nicht nach 30 Jahren trotzdem die Erbersatzsteuer an?

Ja – aber du kannst sie planen und clever umgehen. Die sogenannte Erbersatzsteuer greift bei Familienstiftungen alle 30 Jahre – aber nicht plötzlich und nicht in voller Höhe. Du kannst Rücklagen bilden, Teilentnahmen regeln oder in gemeinnützige Zwecke umleiten. In jedem Fall sind die Belastungen planbar und oft deutlich geringer als klassische Erbschaftssteuer.

Ich kann doch dann nicht mehr über mein Vermögen verfügen, oder?

Doch, kannst du. Als Stiftungsgründer und Vorstand legst du genau fest,
wer, wann, wie über das Vermögen verfügen darf. Du behältst die Kontrolle – aber schützt das Vermögen vor fremdem Zugriff.

Das Vermögen gehört mir dann gar nicht mehr?

Rechtlich nicht. Praktisch schon. Und das ist auch gut so! 
Denn was dir nicht „gehört“, kann auch nicht vererbt, gepfändet oder zerstritten werden. Du gibst das Eigentum ab – aber behältst die volle Macht über das Wie.

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Ist eine Stiftung nicht nur etwas für Reiche mit riesigem Erbe?

Nein. Viele glauben, dass eine Stiftung erst ab Millionenbeträgen sinnvoll ist. Tatsächlich kann man bereits ab rund 150.000 € über eine Stiftung nachdenken – insbesondere wenn es um Schutz, Kontrolle und Steuervorteile beim Vererben geht. Schon bei mittlerem Vermögen kann sich das lohnen.

Ist das nicht total kompliziert – vor allem beim Vererben?

Nur, wenn du es alleine machst. Mit der richtigen Begleitung ist der Stiftungsprozess klar strukturiert. Gerade bei der Nachlassregelung sorgt eine Stiftung sogar für weniger Komplexität, weil Streit, Pflichtteile oder Steuern elegant umgangen werden können.

Aber fällt nicht nach 30 Jahren trotzdem die Erbersatzsteuer an?

Ja – aber du kannst sie planen und clever umgehen. Die sogenannte Erbersatzsteuer greift bei Familienstiftungen alle 30 Jahre – aber nicht plötzlich und nicht in voller Höhe.

Du kannst Rücklagen bilden, Teilentnahmen regeln oder in gemeinnützige Zwecke umleiten. In jedem Fall sind die Belastungen planbar und oft deutlich geringer als klassische Erbschaftssteuer.

Ich kann doch dann nicht mehr über mein Vermögen verfügen, oder?

Doch, kannst du. Als Stiftungsgründer und Vorstand legst du genau fest, wer, wann, wie über das Vermögen verfügen darf.

Du behältst die Kontrolle – aber schützt das Vermögen vor fremdem Zugriff.

Das Vermögen gehört mir dann gar nicht mehr?

Rechtlich nicht. Praktisch schon. Und das ist auch gut so! Denn was dir nicht „gehört“, kann auch nicht vererbt, gepfändet oder zerstritten werden. Du gibst das Eigentum ab – aber behältst die volle Macht über das Wie.

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DER VERGLEICH

Mit einer Stiftung Erbe schützen und
bis zu 50 % Steuern sparen

DER VERGLEICH

Mit einer Stiftung Erbe schützen und bis zu 50 % Steuern sparen

Ohne Stiftung

  • Erbschaftssteuer bis zu 50 %, je nach Verwandtschaftsgrad
  • Pflichtteilsforderungen können Immobilienverkäufe erzwingen
  • Erbstreitigkeiten zwischen Kindern, Geschwistern oder Partnern
  • Kein Schutz vor Gläubigern, Scheidung oder Insolvenz
  • Lebenswerk wird zerschlagen oder verkauft
  • Staat erbt, wenn kein Testament oder keine Erben vorhanden sind

BEISPIELRECHNUNG

Erbschaft ohne Stiftung

  • Nachlasswert: 1.000.000 €
  • Erbe = nicht verheirateter Partner / Freund
  • Freibetrag: nur 20.000 €
  • Steuerlast (Erbschaftssteuer Klasse III):
    bis zu 400.000 €

 

Ergebnis

  • Sofort fällige Steuerlast: 400.000€
  • Vermögenswerte wie Immobilien oder Firmenanteile müssen oft verkauft werden, um die Steuer zu bezahlen

Jetzt Test machen:

Macht eine Stiftung für mich Sinn?

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Mit Stiftung

  • Keine Erbschaftssteuer 
  • Der Nachlass bleibt unkürzbar & geschützt in der Stiftung
  • Keine Pflichtteilsforderungen auf das Stiftungsvermögen
  • Du bestimmst zu Lebzeiten, wer profitieren darf – und wie
  • Dein Lebenswerk bleibt erhalten und wirkt über Generationen hinaus
  • Keine Zerschlagung von Immobilien oder Firmenanteilen

BEISPIELRECHNUNG

Erbschaft mit Stiftung

  • Nachlasswert: 1.000.000 €
  • Vermögen geht in die Stiftung, nicht an einzelne Erben
  • Erben werden als Begünstigte definiert
  • Steuerlast: 0–7 %, je nach Ausgestaltung

 

Ergebnis

  • Keine Steuerlast → Mehr Vermögen bleibt erhalten, kein Streit, kein Zwangsverkauf
  • Deine Familie profitiert langfristig – und dein Lebenswerk bleibt unangetastet.

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Ohne Stiftung

  • Erbschaftssteuer bis zu 50 %, je nach Verwandtschaftsgrad
  • Pflichtteilsforderungen können Immobilienverkäufe erzwingen
  • Erbstreitigkeiten zwischen Kindern, Geschwistern oder Partnern
  • Kein Schutz vor Gläubigern, Scheidung oder Insolvenz
  • Lebenswerk wird zerschlagen oder verkauft
  • Staat erbt, wenn kein Testament oder keine Erben vorhanden sind

BEISPIELRECHNUNG

Erbschaft ohne Stiftung

  • Nachlasswert: 1.000.000 € 
  • Erbe = nicht verheirateter Partner / Freund 
  • Freibetrag: nur 20.000 € 
  • Steuerlast (Erbschaftssteuer Klasse III): bis zu 400.000 €

 

Ergebnis

  • Sofort fällige Steuerlast: 400.000€
  • Vermögenswerte wie Immobilien oder Firmenanteile müssen oft verkauft werden, um die Steuer zu bezahlen

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Mit Stiftung

  • Keine Erbschaftssteuer
  • Der Nachlass bleibt unkürzbar & geschützt in der Stiftung
  • Keine Pflichtteilsforderungen auf das Stiftungsvermögen
  • Du bestimmst zu Lebzeiten, wer profitieren darf – und wie
  • Dein Lebenswerk bleibt erhalten und wirkt über Generationen hinaus
  • Keine Zerschlagung von Immobilien oder Firmenanteilen

BEISPIELRECHNUNG

Erbschaft mit Stiftung

  • Nachlasswert: 1.000.000 € 
  • Vermögen geht in die Stiftung, nicht an einzelne Erben 
  • Erben werden als Begünstigte definiert 
  • Steuerlast: 0–7 %, je nach Ausgestaltung

 

Ergebnis

  • Keine Steuerlast → Mehr Vermögen bleibt erhalten, kein Streit, kein Zwangsverkauf 
  • Deine Familie profitiert langfristig – und dein Lebenswerk bleibt unangetastet.

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STIFTUNG ./. TESTAMENT

Warum eine Stiftung einem Testament
überlegen ist

STIFTUNG ./. TESTAMENT

Warum eine Stiftung einem Testament überlegen ist

Testament

  • Kann jederzeit geändert oder angefochten werden
  • Verteilung nach Tod, evtl. Erbstreit
  • Erbschaftsteuer fällt an
  • Kein Schutz bei Insolvenz oder Scheidung
  • Aufteilung komplexer Vermögenswerte oft chaotisch und streitanfällig 

Stiftung

  • Langfristig festgelegt – hoher Schutz & Stabilität
  • Keine Erben nötig – Stiftung bestimmt die Nachfolge
  • Bei richtiger Gestaltung → Keine Steuern
  • Stiftung ist Eigentümer → Schutz bleibt bestehen
  • Einheitliche Struktur für Immobilien, Depots & Unternehmen – alles bleibt gebündelt und geschützt

Testament

  • Kann jederzeit geändert oder angefochten werden
  • Verteilung nach Tod, evtl. Erbstreit
  • Erbschaftsteuer fällt an
  • Kein Schutz bei Insolvenz oder Scheidung
  • Aufteilung komplexer Vermögenswerte oft chaotisch und streitanfällig

Stiftung

  • Langfristig festgelegt – hoher Schutz & Stabilität
  • Keine Erben nötig – Stiftung bestimmt die Nachfolge
  • Bei richtiger Gestaltung → Keine Steuern
  • Stiftung ist Eigentümer → Schutz bleibt bestehen
  • Einheitliche Struktur für Immobilien, Depots & Unternehmen – alles bleibt gebündelt und geschützt

Für wen eine Stiftung
Sinn macht

Eine Stiftung macht grundsätzlich ab einem Nettovermögen von über 150.000€ Sinn.

1. Unternehmer

Damit deine Unternehmen perfekt strukturiert sind und du keinen Cent zu viel an Steuern zahlst.

→ Hier mehr Infos für Unternehmer

2. Immobilien-Käufer

Damit du zwischen 0 - 15% Steuern zahlst und dein Portfolio vor Insolvenz schützt.

→ Hier mehr Infos für Immobilien-Käufer

3. Aktien-Investor

Damit du 30 % schneller Vermögen aufbaust und nur 0.75% Steuern zahlst.

→ Hier mehr Infos für Aktien-Investoren

4. Erbschaft

Damit dein Privatvermögen sicher ist vor einer möglichen Insolvenz.

→ Hier mehr Infos für Erbschaft

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Sinn macht

Eine Stiftung macht grundsätzlich ab einem Nettovermögen von über 150.000€ Sinn.

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Damit du zwischen 0 - 15% Steuern zahlst und dein Portfolio vor Insolvenz schützt.

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Damit dein Privatvermögen sicher ist vor einer möglichen Insolvenz.

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Jetzt Erstgespräch anfragen: Macht eine Stiftung für mich Sinn?

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FAQ

Du hast noch
offene Fragen?

  • Dieser Irrglaube liegt daran, dass normalerweise nur die Wohlhabenden das Konstrukt der Stiftung nutzen. Das Wissen ist dem Otto Normalbürger gänzlich unbekannt. Tatsächlich lässt sich eine Familienstiftung schon ab 50.000 € Vermögen gründen. Wir empfehlen es ab 150.000 € Vermögen.
  • Nur, wenn du es auf eigene Faust versuchst.
  • Wir glauben an den Standort Deutschland. Du könntest theoretisch auswandern, darfst dich dann aber immer nur für bestimmte Zeiträume in Deutschland aufhalten und musst ständig aufpassen, nicht doch eine Steuerpflicht auszulösen. Mit einer Stiftung bist du rechtlich auf der sicheren Seite, darfst dich unbegrenzt in Deutschland aufhalten und zahlst kaum Steuern.
  • Du als Stiftungsvorsitzender bestimmst, wie das Geld zu welchem Zweck verwendet wird. Du hast also die volle Kontrolle.
  • Und das ist auch gut so. Denn was dir nicht gehört, das kann dir auch keiner mehr wegnehmen. Aber: Die Kontrolle über das Vermögen hast du ja weiterhin.
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Ratgeber Stiftung
Ingeborg-Friebe-Platz 15
40789 Monheim am Rhein


Kontakt:
+49 2173 2650880
[email protected]

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